Von der Planung bis zur besenreiner Übergabe
– zuverlässig - transparent - nachhaltig -
Das Kleeblatt Rheine e.V. ist Ihr
erfahrener Partner für Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen aller Art. Ob Privatwohnung, Haus, Büro, Praxis, Kanzlei oder Lagerhalle – wir übernehmen die
komplette Räumung und übergeben jedes Objekt
besenrein vom Keller bis zum Dachboden.
Wohnungen-Häuser-Lagerhallen-Praxis-Geschäftsauflösungen-Keller-Dachboden
in NRW & Niedersachsen
Unsere Qualitätsmerkmale
Erfahrung
Unsere Mitarbeiter*innen sind durch die langjährige Erfahrung Experten auf ihrem Gebiet und gehen sorgfältig und respektvoll mit jedem Objekt um.
Fairness & Transparenz
Wir bieten faire und transparente Preise für alle unsere Dienstleistungen an - selbstverständlich ohne versteckte Kosten!
Erfahren Sie anhand unserer Preisliste direkt, welche Kosten ungefähr anfallen.
Schnelligkeit
Wir verstehen, dass Zeit ein entscheidender Faktor ist. Deshalb bieten wir blitzschnelle Entrümpelungen und sorgen dafür, dass Ihr Objekt termingerecht fertig wird. Im Normalfall garantieren wir eine Abwicklung innerhalb von 24 Stunden!
Nachhaltigkeit & Wertschätzung
Unsere Entrümpelung steht für Nachhaltigkeit und Wertschätzung: Gut Erhaltenes – auch aus Nachlässen – wird im Sozialkaufhaus weitergegeben. So finden Dinge ein neues Zuhause, Menschen mit geringem Einkommen profitieren und unnötiger Müll vermieden wird.
Unsere Leistungen im Überblick
- Haushaltsauflösungen & Wohnungsauflösung in NRW & Niedersachsen
- Nachlassauflösung mit respektvollem Umgang
- Entrümpelungen von Privat- und Gewerberäumen
- zertifzierte Tatortreingung und Entrümplung
- Fachgerechte Entsorgung und nachhaltige Weiterverwendung
Was haben Nachhaltigkeit & Haushaltsauflösungen miteinander zu tun?
Im Kleeblatt Rheine e.V. ist es uns eine ganz besondere Herzensangelegenheit, Gegenstände aus Nachlass- und Haushaltsauflösungen mit Wertschätzung weiterzuverwenden. Für uns sind diese Dinge nicht einfach nur Möbel oder Haushaltssachen – sie tragen Geschichten, Erinnerungen und einen emotionalen Wert, der weit über ihren materiellen Nutzen hinausgeht. Wir wissen, wie schwer es für Menschen sein kann, sich von liebgewonnenen Dingen zu trennen, und deshalb gehen wir mit größtem Respekt und Einfühlungsvermögen mit jedem einzelnen Stück um.
Unsere Aufgabe ist es, diese wertvollen Gegenstände nicht einfach zu entsorgen, sondern ihnen eine zweite Chance zu geben. Indem wir Möbel und andere Dinge weitergeben, bewahren wir nicht nur Ressourcen, sondern auch die Erinnerungen, die daran hängen. So können diese besonderen Stücke weiterhin genutzt und geschätzt werden – von Menschen, die sich über jede kleine Unterstützung freuen.
Natürlich gibt es auch Gegenstände, die aufgrund ihres Alters oder Zustands nicht mehr weiterverwendet werden können, wie sehr alte oder stark beschädigte Möbelstücke, beispielsweise alte Eichenschränke. Für solche Dinge sorgt das Kleeblatt für eine verantwortungsvolle Entsorgung, um die Umwelt nicht zu belasten.
Für uns ist Nachhaltigkeit dabei mehr als nur ein Konzept: Sie ist gelebte Verantwortung gegenüber der Umwelt und den Menschen in unserer Gemeinschaft. Wir möchten dazu beitragen, dass so viel wie möglich weitergegeben wird und nur das entsorgt wird, was wirklich nicht mehr nutzbar ist.
Es ist uns ein Herzenswunsch, einen Ort zu schaffen, an dem
Nachhaltigkeit und
emotionale
Wertschätzung
Hand in Hand gehen – so entsteht nicht nur Umweltschutz, sondern auch
Zusammenhalt und
Mitmenschlichkeit in unserer Gesellschaft. Im Kleeblatt Rheine e.V. stehen diese Werte im Mittelpunkt unseres Handelns, weil wir glauben, dass eine
nachhaltige Zukunft nur gemeinsam möglich ist.
Schritt für Schritt zu ihrer Entrümplung
Kontaktaufnahme
Per Telefon unter 05971/8019617 oder Mail an verwaltung@kleeblatt-rheine.de erreichen Sie uns direkt.
Reibungslose Durchführung
Wir vereinbaren einen Termin zur Räumung und übergeben das Objekt besenrein.
„Es hat mich getröstet zu wissen, dass die Möbel meines verstorbenen Mannes anderen Menschen noch nützen.“
Fallbeispiel: Frau B. zieht ins Altersheim
Nach dem Tod ihres Mannes entschloss sich Frau B., ihr großes Haus aufzugeben und in eine kleinere Wohnung im Altersheim zu ziehen. Damit steht eine umfassende Haushaltslösung an – eine Aufgabe, die unser Team mit Sorgfalt und Zuverlässigkeit setzt.
Viele Möbelstücke und Haushaltsgegenstände wurden nicht entsorgt, sondern an das Sozialkaufhaus des Kleeblatts Rheine e.V. weitergegeben. Dort fanden sie neue Besitzer und unterstützten nun Menschen mit geringem Einkommen.
Wussten Sie schon?
Rund 50 % der Möbel aus Haushaltsauflösungen vermittelt das Kleeblatt Rheine eV direkt an Bedürftige. So werden wertvolle Dinge sinnvoll weiterverwendet, statt ungenutzt entsorgt zu werde
Preisliste 2025
(Für die für uns anfallenden Entsorgungskosten, zur Transparenz bei der Preisgestaltung)
Müll: 268,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Grün: 66,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Bau u. Abbruchholz: 106,OO Euro / to. inkl. MwSt.
Bahnschwellen: 179,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Bauschutt: 26,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Boden und Grasnarbe: 30,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Dämmung: 577,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Dämmstyropor: 715,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Glas: 72,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Eternit (Astbest): 262,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Gibskarton: 161,00 Euro / to. inkl. MwSt.
Altreifen PKW: 5,00 Stück
Altreifen PKW: 262,00 Euro / to. inkl. MwSt.
An und Abfahrt: Container bzw. LKW / Transporter / Anhänger/ Kubikmeter: 85,00 Euro Stück
An und Abfahrt: Container mind. 30 Kubikmeter 180,00 Euro Stück
Preisliste Selbstanlieferung gültig seit 01.04.2025
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Zertifizierte Tatortreinigung
Die Tatort- und Leichenfundortreinigung gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Reinigungs- und Desinfektionsbereich. Mit unserem speziell geschulten Team aus zertifizierten Tatortreinigern übernehmen wir diese Arbeit verantwortungsvoll, diskret und nach strengsten Hygienevorschriften.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Beseitigung von Verwesungs- und Leichengeruch
- Entfernung von Körperflüssigkeiten und kontaminierten Materialien
- Fachgerechte Desinfektion & Eliminierung von Infektionsgefahren
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach behördlichen Vorgaben
- Sichere Entsorgung aller belasteten Gegenstände und Materialien
Ablauf und Qualitätssicherung:
- Erstbegehung mit Schadenfeststellung und Kalkulation
- Erstellung eines unverbindlichen Angebots
- Durchführung durch zertifizierte Tatortreiniger
- Übergabe nach Freigabe des Objekts
Wir erfüllen die höchsten Anforderungen in diesem sinnvollen Bereich.
Diskretion,
Hygiene
und
Professionalität
stehen dabei immer an erster Stelle – ebenso wie Ihre
Zufriedenheit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungen zwischen dem Verein Haushaltsauflösungen Kleeblatt Rheine e.V. (Im Folgenden: Auftragnehmer) und Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über uns angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
2. Vertragsvereinbarungen / Vertragsschluss
Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor - Ort - Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und des Auftraggebers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern.
3. Leistungsbeschreibung
Der Verein Abt. Haushaltsauflösungen Kleeblatt Rheine e.V. führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entrümpelung, Entsorgungen und Renovierung (vollständig oder teilweise) von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten Dienstleistungen dafür, dass die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt werden und das Objekt besenrein verlassen wird.
4. Eigentumsübergang
Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Geschäftsauflösungen gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen.
Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies den Verein Abt. Haushaltsauflösungen Kleeblatt Rheine e.V. zur Preiskorrektur, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft den Verein Abt. Haushaltauflösung Kleeblatt Rheine e.V. kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.
5. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
6. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können. (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigt unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
7. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich zum im Vertrag vereinbarten Preis. Bei selbstständigen und gewerbetreibenden Kunden nennen wir Angebotspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wir arbeiten ausschließlich mit Festpreisen.
8. Abnahme
Die der von dem Verein Abt. Haushaltsauflösungen Kleeblatt Rheine e.V. erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.
9. Zahlungsbedingungen
Alle erbrachten Werkleistungen sind innerhalb von 7 Tagen vor dem Räumungstermin ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug, die Räumung wird erst nach Zahlungseingang durchgeführt.
10. Kündigung
Die Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist nach erfolgter Auftragsbestätigung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, später als bis zum 14. Werktag vor dem Auftragstermin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H. v. 30% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag früher als vor dem 15. Werktag vor dem Auftragstermin, so berechnet der Verein Abt. Haushaltsauflösungen Kleeblatt Rheine e.V. dem Auftraggeber eine Pauschale i.H. v. 10% des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
11. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung. Weißt die Haushaltsauflösung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, dies Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht richte sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
12. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in Wohnung nach der Haushaltsauflösung befindlichen An- /Einbauten, insbesondere für die Wände, PVC/Holz- Böden, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten/entsorgten Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.
Der Kunde ist verantwortlich, das Gas-, Wasser- und Stromleitungen ausgeschaltet werden. Für alle offenen Leitungen, eine Fachfirma für Gas / Wasser / Elektro zu beauftragen dieses Fachgerecht zu kontrollieren, bzw. zu prüfen .
Besonders, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnt wird.
Eigentümer sollten Ihre Versicherung umgehend informieren, das die Wohnung, bzw. Haus nicht mehr bewohnt ist.
Es werden alle Gegenstände entsorgt d.h. die Wohnung wird besenrein übergeben.
13. Entsorgung
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.
14. Mehrarbeit
Bei Zusatzarbeiten wie z.B. Renovierung, Gartenpflege, Sonder-Baumfällungen usw. bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Die Preise verstehen sich in diesem Fall zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder- ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.
15. Empfehlung
Kommt durch Ihre Weiterempfehlung ein Vertrag mit einem Neukunden zustande honorieren wir dies mit einem 30 EUR Tankgutschein.
16. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Rheine. Dieses gilt auch für Klagen des Verein Abt. Haushaltsauflösungen Kleeblatt Rheine e.V. gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit dem Verein Abt. Haushaltsauflösungen Kleeblatt Rheine e.V. ist Rheine, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Stand 01.04.2025